Fokusthemen
Dieses Thema betrifft einerseits politische und gesetzliche Ausgestaltung der Sozialleistungen – etwa IV, EL oder Sozialhilfe –, die in ihrer heutigen Form zu wenig wirksam und nicht menschenwürdig genug konstruiert ist- und anderseits die institutionelle Begleitung der Menschen in Armut, die Sozialleistungen beziehen. Das bestehende Sicherungsnetz geht oft mit einem Ausbau der Kontrolle einher, der die Autonomie der Betroffenen einschränkt; wer Armut erlebt, muss sich entsprechend häufig gegenüber staatlichen oder privaten Institutionen behaupten, die durch enge Kontrolle in die eigene Handlungsfreiheit eingreifen. Diese Kontrolle kann bis zu institutioneller Gewalt reichen und zeigt sich etwa in Einschränkungen und Stigmatisierung innerhalb der Sozialhilfe, in den Limiten der Sozialversicherungen sowie im Nichtbezug von Leistungen. Auch die Ausbildung von Fachpersonen spielt eine Rolle, wenn diese – oft unbewusst – bestehende Stigmatisierungsmuster reproduzieren. Die Perspektive armutserfahrener Personen ist hier besonders wertvoll, weil sie eine andere Sicht auf die Lücken des Systems, nicht funktionierende Annahmen und die konkrete Ausgestaltung von Zugängen ermöglicht als jene von Fachpersonen.
Gesellschaftliche Diskriminierung und Stigmatisierung
Armutsbetroffene Menschen erfahren eine gesellschaftliche Abwertung, die sich darin zeigt, wie über Armut gesprochen und berichtet wird. Diese Abwertung äussert sich in Missachtung, Scham und Ausgrenzung und führt zu einer „existenziellen" Armut, in der Betroffene kaum Platz in der Gesellschaft finden, sowie zu sozialer Armut und teilweise auch zu Gewalt. Die Politik nimmt die armutsbetroffenen Menschen dabei oft nicht wahr, und Armut bleibt vielfach ein Tabu, das mit Stigmatisierung verbunden ist – eine Folge davon ist auch, dass Leistungen aus Scham nicht bezogen werden. Zentral für dieses Thema ist eine angemessene Sprache im Umgang mit Armut sowie die Frage der Chancengleichheit / Chancengerechtigkeit und der Vorurteile, die armutsbetroffenen Menschen entgegengebracht werden. Besonders wirksam kann hier die eigene Stimme armutserfahrener Menschen sein: Wenn sie selbst über ihre Erfahrungen mit Diskriminierung sprechen und benennen, was sie bräuchten, hat das ein anderes Gewicht, als wenn eine NGO stellvertretend darüber spricht.
Gesundheit und Armut
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung sind strukturell bedingt, auch wenn öffentlich meist von individueller Verantwortung die Rede ist. Der Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit ist zwar grundsätzlich bekannt, wird jedoch kaum differenziert diskutiert, während der Zugang zu Gesundheitsleistungen und die Kosten des Gesundheitssystems in den kommenden Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen dürften – nicht zuletzt, weil aktuelle Studien ärmeren Menschen unterstellen, zu häufig zum Arzt zu gehen, und eine stärkere finanzielle Beteiligung fordern. Besonders betroffen ist die psychische Gesundheit: In der Schweiz sind rund 1 von 4 Personen gleichzeitig von psychiatrischer Behandlung, psychischer Erkrankung und Armut betroffen. Damit einher gehen auch Fragen zu Prämien und Verbraucherrecht sowie der Anspruch, Menschen bei Unfall oder langwieriger Krankheit nicht im Stich zu lassen.
Rechte und Zugang zum Recht
Im Zentrum stehen individuelle Rechte und Menschenrechte, die in Armutssituationen häufig nicht anerkannt werden oder faktisch nicht greifen. Der Staat trägt dabei ebenfalls Pflichten, und bestehende Rechte müssten entsprechend angepasst werden – dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zu Rechten sowie zu juristischer Beratung und Rechtsverteidigung. Dieses Thema schliesst auch die Integrationspolitik sowie die Situation und Chancen geflüchteter Menschen mit ein. Eine besondere Form davon ist die „rechtliche Armut", also der fehlende oder eingeschränkte Zugang zur Verteidigung der eigenen Rechte, die sich etwa in Einschränkungen bei Sozialversicherungen und Sozialhilfe oder in Fragen rund um Prämien und Verbraucherrecht zeigt. Damit verbunden ist die Forderung einer generellen Anpassung der Bundesgesetze zur Armut und Themen die Menschen in Armut betreffen.
